Fachrichtung
Physiotherapie
Physiotherapie
Bewegung ist Leben.
Ist die Bewegung eingeschränkt bedeutet das oft eine Minderung der Lebensqualität und der Selbständigkeit.
Ziel in der Physiotherapie ist die Wiederherstellung von natürlichen Bewegungsabläufen und die Vermeidung von Funktionsstörungen im Bewegungsapparat. Mittels gezielter Übungen, manuellen Techniken (z. B. Gelenksmobilisierung, Muskeltechniken) und Schulung von Ergonomie (heben, tragen, …) soll ein schmerzreduziertes /schmerzfreies Bewegen im Alltag erreicht werden.
Unsere Spezialisten
Wichtige Informationen
Eine Überweisung zur Physiotherapie von ihrem behandelnden Arzt & im Idealfall auch die aktuellen Befunde.
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Hier geht es darum, dass Sie alles was Sie zu ihrer Schmerzproblematik wissen erzählen- meistens stellen auch wir einige Fragen um noch besser verstehen zu können die sich ihre Symptome verhalten, wann Sie auftreten und wie stark um so schon mal eine Hypothese zu haben- was die Ursachen sein könnte.
Dann heißt es Hands on:
Unser Werkzeug sind unsere Hände und mit diesen müssen wir wortwörtlich das Problem begreifen.
Daher heißt es in dieser Phase- untersuchen, testen, schauen und auch spüren.
Es kann manchmal auch sein, dass es keine sofortige Besserung der Symptome gibt- was auch völlig normal ist.
Bei der ersten Einheit wollen wir, dass Sie sich besonders wohl fühlen können und wir wollen auch, dass wir Zeit haben Sie und ihre körperlichen Symptome kennen zu lernen.
Daher starten wir meistens mit 60 Minuten.
Alle weiteren Termine werden dann individuell mit Ihnen und ihre:r Therapeut:in angepasst. Je nach Problemstellung belaufen sich die Therapiezeiten – unter Absprache mit Ihnen – auf entweder 30min, 45min oder 60min.Der Selbstbehalt kann zudem bei entsprechender Zusatz-, oder Unfallversicherung geltend gemacht werden.
Die Kostenerstattung beträgt 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einer Vertragsphysiotherapeutin bzw. einem Vertragsphysiotherapeuten für dieselbe Leistung bezahlt.
Die Aktuellen Tarife finden Sie hier: Gesunheitskasse.at
- die Verordnung
- die bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
den persönlichen Daten der Patientin bzw. des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
Stempel der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers - den Zahlungsnachweis
-bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
-bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (Original oder Kopie)
-bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)
Im Fall einer Verhinderung bitte ich Sie, mir dies ehest möglich, spätestens aber 24 Stunden zuvor, bekannt zu geben!
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird der volle Honorarsatz der Therapieeinheit in Rechnung gestellt.
Ja- diese ist obligatorisch.
Ohne Überweisung dürfen wir nicht behandeln.
Ich habe keinen Kassenvertrag. Als Wahltherapeutin haben Sie aber dennoch die Möglichkeit, nach Beendigung einer Therapieserie die von Ihnen vor bezahlte Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Kostenrückerstattung einzureichen. Sie benötigen dazu Ihre ärztliche Überweisung, die Honorarnote und eine Zahlungsbestätigung jeweils im Original.
Der Selbstbehalt kann zudem bei entsprechender Zusatz-, oder Unfallversicherung geltend gemacht werden.